14
Mrz
2009

Grobes Verschulden

Es ist schon recht spaßig, wie ein deutsches Finanzamt und die deutsche Rechtssprechung antwortet, wenn man nachträglich den Versuch startet, später bekannt gewordene Eintragungen in den Einkommensteuererklärungsformulare geltend zu machen.

Die Antwort lautet, dass ich mich eines groben Verschuldens damit schuldig gemacht habe. Ich hätte a) die Bögen besser lesen und verstehen sollen und b) natürlich auch die Erläuterungen besser lesen und verstehen sollen. Nun, ich behaupte, dass über 95% der Bundesbürger überhaupt nicht verstehen, was alles in die Bögen eingetragen werden muss und vor Allem kann.

Kommen wir aber zurück zum grobem Verschulden. Ja, ich erkläre mich schuldig finanzjuristischer Laie zu sein, ich erkläre mich schuldig, nicht alle Punkte der Einkommenssteuererklärungsformule zu kennen und zu verstehen, ja ich erkläre mich sogar schuldig, die Erläuterungen nicht zu verstehen.

Nun, da eindeutig die Schuld bei mir zu suchen ist, kommen wir zum Geschädigten. In der Regel wird ja, bei einem Nichteintrag der Staat geschädigt und man nennt es Steuerhinterziehung. Steuerhinterziehung wird abhängig vom Bekanntheitsgrad geandet, sh. Zumwinkel. In meinem Fall aber bin ich der Geschädigte, da die fehlenden Einträge zu meinem Gunsten gewesen wären. Was nun?

Es stellt sich nun die Frage, ob ich jetzt ein Verfahren wg. groben Verschuldens gegen mich eröffnen sollte und meiner gerechten Strafe wg. zu hoher Steuerzahlung bestraft werden muss. Oder aber die Finanzbehörde mir in diesem Fall sogar ein Dankesschreiben, wg. groben Verschuldens und damit höherer Steuereinnahmen zukommen lassen muss.

Für mich ist diese Antwort eher grober Unfug und zeigt mir die Bürgerferne von Finanzbehörde und Staat, aber dies ist ja nichts neues.
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